Nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen und der gemeinsamen Besprechung des Behandlungsplanes wird dieser an die gesetzliche Krankenversicherung oder an die/den Versicherte/n selbst ggf. zur Weiterleitung an die private Krankenversicherung und die Beihilfestelle gesendet.

 

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder -versicherung/Beihilfe ist unter anderem vom medizinischen Befund und der erforderlichen Therapie abhängig.

Die Höhe der Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen richtet sich nach den individuell gewählten Versicherungstarifen.

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen bei Patienten bis zum 18ten Lebensjahr den Großteil der Kosten, sofern bestimmte Kriterien der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-System) erfüllt sind, d.h. es muss dem Befund zufolge ein Behandlungsbedarf Grad 3 oder höher vorliegen, damit die Krankenkasse den Plan genehmigt.

 

In wenigen Ausnahmefällen mit sehr schweren Kieferfehlstellungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch Kosten für Behandlungen nach dem 18ten Lebensjahr als kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung.

 

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung des Planes zunächst 80% der Kosten der Kassenleistung für das erste Kind in Behandlung. Falls ein weiteres Kind in Behandlung ist, beträgt dieser Anteil für die zweite Behandlung 90%. Die verbleibenden Eigenanteile von 20% und ggf. 10 % werden wahlweise vierteljährlich oder monatlich (in Teilbeträgen) über die PVS in Bad Segeberg abgerechnet. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden ihnen diese Eigenanteile von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet.

 

Sollten sie Fragen zu der Abrechnung haben, so wenden sie sich bitte jederzeit vertrauensvoll an uns.

© Kieferorthopäden Dr. Jens Hufnagel, Dr. Matthias Osterholz, Kirsten Behnke u. Dr. Johanna Schumann
Mitglied im Berufsverband der Kieferorthopäden in Schleswig-Holstein (KFO-SH)